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Sie suchen eine Hilfe bei der Kinderbetreuung und vor allem ein Aupair, das zu Ihrer Familie passt? Unsere Agentur vermittelt Ihnen in die Schweiz und weltweit kinderfreundliche Aupairs. Es ist uns wichtig, Ihre Erwartungen und Bedürfnisse so gut wie möglich zu erfüllen. Internationale Aupairs mit Englischkenntnissen sowie Schweizer Aupairs warten auf Sie.
Was Sie als Gastfamilie wissen sollten.
- Verlauf des Vermittlungsverfahrens
- Welche Kosten kommen auf die Gastfamilie zu?
- Wie lange dürfen Sie ein Aupair beschäftigen?
- Wem dürfen wir ein Aupair vermitteln?
- Wer darf ein Aupair werden?
- Aufgaben des Aupairs
- Rechte des Aupairs
- Erwartungen der Gastfamilie an das Aupair.
- Was erwartet das Aupair von Ihnen als Gastfamilie?
- Was tun, sollte das Aupair Ihre Erwartungen nicht erfüllen?
- Telefonnutzung und Privatsphäre in der Gastfamilie.
- Das Aupair ist krank. Was tun?
Vermittlungsverfahren Besuchen Sie unsere Aupair Galerie und benutzen Sie anschliessend unser Vermittlungsantragsformular. Wir rufen Sie dann an, um ausführliche Vorgespräche mit Ihnen zu führen. Dabei schlagen wir Ihnen einige Aupairs vor. Sprechen mit Ihrer Familie und entscheiden Sie sich in Ruhe für das Aupair, das Sie einstellen möchten, dann teilen Sie es uns bitte umgehend mit. Sobald Ihre Entscheidung gefallen ist, kontaktieren Sie das Aupair. Das Aupair ist auch einverstanden, leiten wir den Vertragsabschluss in die Wege. Welche Kosten kommen auf die Gastfamilie zu?
- Einmalige Vermittlungs- (335.- CHF) und Einschreibegebühren (100.- CHF)
- Verlängerung des Aufenthaltshalts des Aupairs.
- Sprachkurskosten und Fahrkosten zur Sprachschule
- gesetzlich vorgeschriebene Aupair Kranken-und Unfallversicherung für das Aupair.
- Kosten für Amtsärztliches Zeugnis, sofern ein solches von der Behörde verlangt wird.
- monatliches Taschengeld (zwischen 600.- CHF)
- Anmeldekosten des Aupairs bei der Einwohnerkontrolle
- Ausländerausweis
Wie lange dürfen Sie ein Aupair beschäftigen?
Die mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 12 Monate.
Wem dürfen wir ein Aupair vermitteln? Bedingungen, die Sie als Gastfamilien erfüllen müssen, um ein Aupair einzustellen, sind:
- Sie sind finanziell abgesichert (Die Behörde kann Ihre Kontoauszüge verlangen).
- Sie verfügen über Genügend Wohnraum für die Aufnahme eines Aupairs.
- Sie sind eine Familie oder Einzelperson mit Kindern
- Sie sind offen für andere Kulturen.
Wer darf ein Aupair werden? Das Aupair Kandidat muss kinderlos, kinderfreundlich sein, gesund und jung (Alter zwischen 17 und 30 für europäische Kandidaten, zwischen 18 und 25 für Kandidaten aus Drittstaaten, ab 15 für Anstellungen in der Schweiz). Aupair-Bewerber/innen müssen Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen und über Grundkenntnisse der Sprache des Gastlands verfügen.
Personen aus Nicht-EU -Ländern und den neuen Beitrittsländern benötigen eine Arbeitsgenehmigung und ein Visum, um in der Schweiz zu arbeiten.
Aufgaben des aupairs Die aufgaben des Aupairs hängen davon ab, wie Sie als Gastfamilie Ihren Tagesablauf gestalten. Es unterstützt Sie in erster Linie bei der Kinderbetreuung und Versorgung der Kinder und bei leichten Haushaltstätigkeiten:
- Kinder zum Kindergarten oder in die Schule bringen und wieder abholen
- mit den Kindern spielen
- die Zubereitung von Mahlzeiten für die Kinder
- Einkaufen
- Tisch decken
- Geschirr abwaschen
- Wäsche waschen und aufhängen
- den Kindern beim An- und Ausziehen helfen
- Die Kinder zu Bett bringen
- Den Kindern Geschischten Vorlesen.
Rechte des Aupairs
Folgendes steht dem aupair zu:
- Ein Ansprechendes Zimmer
- Freie Verpflegung
- Monatliches Taschengeld
- Kranken-und Unfallversicherung
- Fahrkosten zum Sprachkurs
- Sprachkursbesuch
- Uneingeschränkte Religionausübung
- Gewährung von Freizeit
Erwartungen der Gastfamilie an das Aupair
- Zuverlässigkeit
- Anpassungsfähigkeit
- Kompromissbereitschaft
- Selbstständigkeit/Verantwortungsbewusstsein
- Einhaltung der Privatsphäre
Was erwartet das Aupair von Ihnen als Gastfamilie?
- Ein möbliertes Zimmer (Beleuchtet und geheizt)
- Integration in die Familie
- Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten
- Fest geregelte Arbeits-und Freizeiten
- Unterstützung beim Erlernen der Sprache
- Einhaltung der Privatsphäre
Was tun, sollte das Aupair Ihre Erwartungen nicht erfüllen?
Sprechen Sie zuerst mit uns, falls es zu Problemen kommt. Wir sind jederzeit für Sie da. Bei schwerwiegenden Probleme kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wir empfehlen alle unlösbaren Streitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu lösen. Die Kündigung soll schriftlich erfolgen und sie darf gemäss Art.336.OR. nicht missbräuchlich sein.
Telefonnutzung und privatsphäre der Gastfamilie Nach der Ankunft soll das Aupair die Möglichkeit haben, seine Familie anzurufen. Sie sollten Regelungen treffen, wie oft und zu welchen Bedingungen das Telefon benutzt werden darf. Das Aupair hat die Privatsphäre der Gastfamilie zu respektieren und Ihr Eigentum zu schützen.
Das Aupair ist krank. Was tun? Da Ihr Aupair gesund sein soll, um Ihre Kinder zu betreuen, können ein Arztbesuch und Medikamente notwendig werden. Deswegen müssen Sie nach der Ankunft des Aupairs eine Kranken-und Unfallversicherung abschliessen.
Mehr Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Gastfamilie finden sie unter: “Infos für Gastfamilien” |