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Aupair in der Schweiz
Unser Service: Vor Deinem Stelleneintritt: Wir führen mit Dir ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch, um Deine Interessen kennenzulernen und einzuschätzen. Dabei werden die Sprachfähigkeiten, sowie die Motivation überprüft. Wir machen Dich mit den Anstellungsbedingungen (Pflichten und Aufgaben, Kündigung, Arbeitszeiten etc.) vertraut. Nach Deinem Stelleneintritt: Wir stehen Dir nach der Vermittlung mit einer regelmäßigen Betreuung telefonisch und auch persönlich zur Seite, um dir bei deinen Anfängen in der Familie zu helfen, Dich mit der Neuen Kultur bekannt machen und bei eventuellen Problemen zu vermitteln und Dich zu beraten. Wir überprüfen die Einhaltung des Vertrags und unterstützen bei der Auswahl der Sprachschule. Wir stehen Dir jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung! Aupair sein: Was hast Du davon? Als Aupair entscheidest Du Dich freiwillig in einer fremden Familie zu leben und eine neue Kultur kennenzulernen. Als Gegenleistung für freie Kost, Logis sowie ein Taschengeld betreust Du die Kinder Deiner Gasteltern. Welche für Pläne Du für Deine Zukunft auch immer haben magst, mit dem Aupair- Aufenthalt im Ausland bieten sich Dir viele Möglichkeiten:
Wo kannst Du noch als Aupair arbeiten? Du kannst in folgenden Länder als Aupair tätig sein: China, England, Irland, Finnland, Island, Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Norwegen, Holland, Belgien, Dänemark, Österreich, etc… Einreisebestimmungen und Arbeitserlaubnis Bewerber aus allen den EU-Ländern, auch den neuen EU- Ländern sowie Bewerber aus nicht EU-Ländern können in die Schweiz vermittelt werden. Dafür ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Um als Aupair in der Schweiz angestellt zu werden, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung, die von der Gastfamilie beantragt und bezahlt wird. Es dauert ungefähr 6 bis 8 Wochen, bis die Gastfamilie die Arbeitsgenehmigung erhält. Mit der Genehmigung kannst Du Dein Visum beantragen. Visumspflicht haben nur aupairs aus den Drittländern. Bei der Auslandvermittlung basiert der Arbeitsvertrag auf den entsprechenden ausländischen Aupair-Rechten. Voraussetzungen:
Aupair- Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Wie lange darfst Du in der Schweiz als Aupair arbeiten? Der Aupair-Aufenthalt dauert in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht möglich. Arbeitszeit und Ferien: Wie ist Deine Arbeitszeit geregelt? Die reguläre Arbeitszeit von Aupairs in der Schweiz beträgt rund 30 Stunden wöchentlich, wobei 2 bis 3 Abende für die Kinderbetreuung nicht überschritten werden sollten. Es stehen dem Aupair pro Woche 2 volle freie Tage sowie an den Arbeitstagen 2 volle freie Stunden zur Erholung zu. Die Arbeitszeit soll spätestens um 19.00 beendet sein. Eine aus verschiedenen Gründen (wie z.B. Kinderbetreuung oder das Bewirten von Gästen) verlängerte Arbeitszeit bis nach 19.00 Uhr muss entsprechen kompensiert werden. Der Arbeitgeber hat eine genaue Kontrolle der Überstunden zu führen. Die Überstunden sind am Ende jedes Monats abzurechnen. Das Arbeitverhältnis dauert allgemein 12 Monate. Die Steuerpflicht beginnt in der Schweiz ab dem 18. Altersjahr. Feiertage An gesetzlichen Feiertagen sollte das Aupair nicht arbeiten. Falls dies doch der Fall sein sollte, muss dieser Tag ausgeglichen werden. Auch Feiertage, die in die Ferien fallen, müssen ausgeglichen werden. Ferien- und freie Tage Für alle Ferientage hast Du Anspruch auf Essensentschädigung nach AHV- Ansätzen. Es besteht während diesen Tagen nachmittags und abends keine Arbeitsverpflichtung. Ab dem 20. Lebensjahr stehen Dir 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu, 5 Wochen sind es bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Dies gilt für einen Aufenthalt von 12 Monaten. Die Ferientage sind in wenigstens zwei zusammenhängenden Wochen zu gewähren. Ferien mit der Arbeitgeberfamilie gelten als Arbeitszeit, daher sollten die Ferien ausserhalb des Gastfamilienhaushaltes verbracht werden. Aupair- Aufgaben und Verpflichtungen: Welche Aufgaben kommen auf Dich zu? Aufgaben: Der Schwerpunkt Deiner Aufgaben sollte in der Kinderbetreuung liegen und umfasst unter anderem:
Es gehören aber auch leichte Haushaltstätigkeiten dazu:
Die meisten Familien haben bereits eine Putzfrau und legen nur Wert auf die Betreuung der Kinder. Sollte dies nicht der Fall sein, informiere uns, damit wir rechzeitig handeln können. Verpflichtungen:
Rechte des Aupairs:
Kündigung Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gegenseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden. Fristlose Kündigung und Ungerechtfertigte Entlassung des Aupairs gemäss (Art. 337 OR) Kranken- und Unfallversicherung Die Hälfte der Kranken- und Unfallversicherungskosten werden von der Familie übernommen und die andere Hälfte zahlst Du selbst. Die Kosten der Betriebsunfallversicherung trägt die Gastfamilie. Sie ist gesetzlich verpflichtet, vor Beginn Deiner Arbeit eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen. Diese umfasst:
Taschengeld Der Mindestlohn für Aupair ist je nach Kanton unterschiedlich festgelegt und entpricht den Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags für Hauspersonal. Dies beträgt 480. - CHF bis 800.- CHF pro Monat. Deine Gastfamilie hat Dir vom Bruttolohn die AHV/IV/EO (Soziale Baiträge) 5,5%, für ALV (Arbeitslosenvers.) 1,2%, für UVG obligat. Unfallversicherung 1%, und die Hälfte der monatlichen Kosten für eine Krankenkasse abzuziehen, ebenfalls Abzug Kost und Logis und dann den Nettolohn auszuzahlen. Du erhälst von Deiner Gastfamilie eine schriftliche Lohnabrechnung.
Lohnauszahlung bei Unfall oder Krankheit Bei Krankheit oder Unfall hast Du Anrecht auf Verpflegung sowie ärztliche Behandlung und Medikamente.
Bei Unfall und Berufskrankheiten hat die Gastfamilie Anspruch auf das Taggeld während der Dauer der Lohnzahlungspflicht. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Zahlungen an Dich. Wohnst Du während einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht bei Deiner Gastfamilie , hat Deine Gastfamilie Dir den Naturallohn (Essensentschädigung) gemäss AHV- Ansätzen auszuzahlen. Ab dem 4. Krankheitstag kann ein Attest des Arztes verlangt werden. Sprachkurse: Wer zahlt Deine Sprachkurse? Die Kosten für die Sprachkurse in der Schweiz übernimmt Deine Gastfamilie. Die Anmeldung muss vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Fahrkosten zum Sprachkurs trägt ebenfalls die Familie. Dies kann unterschiedlich geregelt werden: Sie kann Dir eine Monatskarte für den öffentlichen Verkehr kaufen. Sie kann Dir aber auch das Auto zur Verfügung stellen unter der Voraussetzung, dass Du einen internationalen und gültigen Fahrausweis besitzt und Fahrpraxis hast. Du kannst auch mit dem Fahrrad zur Sprachschule fahren, wenn diese nicht weit weg liegt. Oder die Gastfamilie bring Dich hin und holen Dich wieder ab. Zeugnis Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis am Ende Deines Aupair-Aufenthalts. Es enthält Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Deine Leistungen. Bewerbungsunterlagen: Diese Unterlagen sind gültig für alle Länder Europas.
Wichtig: Alle diese Dokumente werden sorfältig überprüft bevor Deine Vermittlung zustande kommt. Vermittlungskosten:
Die Einschreibegebühren werden bei der Einschreibung fällig und werden nichtt zurückerstattet. Es bestehen keine Vermittlungskosten für Aupair- Kandidaten. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Haftung: Mehr zum Arbeitsverhältnis und Aupair Regelung in der Schweiz findest Du hier: Aupair-Merkblätter und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration.
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Du bist aufgeweckt, zuverlässig und fleißig? Du liebst Kinder sehr und hast Spass daran, mit Ihnen zu spielen und zu arbeiten? Du möchtest andere Kulturen und Lebensweisen kennenlernen und Deine Sprachkenntnisse verbessern?


