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Aupair in der Schweiz

Aupair Information AustauschDu bist aufgeweckt, zuverlässig und fleißig? Du liebst Kinder sehr und hast Spass daran, mit Ihnen zu spielen und zu arbeiten?  Du möchtest andere Kulturen und Lebensweisen kennenlernen und Deine Sprachkenntnisse verbessern?
Dann komm zu uns. Wir helfen Dir, Deinen Traum zu verwirklichen.

Unser Service:

Vor Deinem Stelleneintritt:

Wir führen mit Dir ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch, um Deine Interessen kennenzulernen und einzuschätzen. Dabei werden die Sprachfähigkeiten, sowie die Motivation überprüft. Wir machen Dich mit den Anstellungsbedingungen (Pflichten und Aufgaben, Kündigung, Arbeitszeiten etc.) vertraut.

Nach Deinem Stelleneintritt:

Wir stehen Dir nach der Vermittlung mit einer regelmäßigen Betreuung telefonisch und auch persönlich zur Seite, um dir bei deinen Anfängen in der Familie zu helfen, Dich mit der Neuen Kultur bekannt machen und bei eventuellen Problemen zu vermitteln und Dich zu beraten. Wir überprüfen die Einhaltung des Vertrags und unterstützen bei der Auswahl der Sprachschule. Wir stehen Dir jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung!

Aupair sein: Was hast Du davon?

Als Aupair entscheidest Du Dich freiwillig in einer fremden Familie zu leben und eine neue Kultur kennenzulernen. Als Gegenleistung für freie Kost, Logis sowie ein Taschengeld betreust Du die Kinder Deiner Gasteltern.

Welche für Pläne Du für Deine Zukunft auch immer haben magst, mit dem Aupair- Aufenthalt im Ausland bieten sich Dir viele Möglichkeiten:

  • Verbessern und Vertiefen der Fremdsprache
  • Besserer Berufeinstieg
  • Kennenlernen einer fremden Kultur und kultureller Austausch.
  • Förderung der Eigenständigkeit, der Selbstsicherheit, der Offenheit sowie der Persönlichkeitsentwicklung.
  • Du bekommst von uns am Ende Deines Aupair- Aufenthalts ein Zeugnis über die Dauer und Arbeitsverhältnis bei Deiner Gastfamilie.

Wo kannst Du noch als Aupair arbeiten?

Du kannst in folgenden Länder als Aupair tätig sein:

China, England, Irland, Finnland, Island, Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Norwegen, Holland, Belgien, Dänemark, Österreich, etc…
Mehr Informationen über die Aupair-Bestimmungen dieser Länder erfährst Du unter der Rubrik „Aupair im Ausland“.

Einreisebestimmungen und Arbeitserlaubnis

Bewerber aus allen den EU-Ländern, auch den neuen EU- Ländern sowie Bewerber aus nicht EU-Ländern können in die Schweiz vermittelt werden. Dafür ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Um als Aupair in der Schweiz angestellt zu werden, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung, die von der Gastfamilie beantragt und bezahlt wird. Es dauert ungefähr 6 bis 8 Wochen, bis die Gastfamilie die Arbeitsgenehmigung erhält. Mit der Genehmigung kannst Du Dein Visum beantragen. Visumspflicht haben nur  aupairs aus den Drittländern.

Bei der Auslandvermittlung basiert der Arbeitsvertrag auf den entsprechenden ausländischen Aupair-Rechten.
Nicht alle Nationalitäten benötigen ein Visum für die Schweiz. Die Aupair- Kandidaten aus Drittländern müssen das Visum im Heimatort selber beantragen und bezahlen, gleich wie die Reisekosten. Bitte erkundige Dich frühzeitig über die Visum-Bedingungen.

Voraussetzungen:

  • Kinderlieb sein
  • Alter: ab 17 bis 30 Jahre für Aupairs aus der EU Aupair Lohn und Voraussetzung
  • Ab 18 bis 25 Jahre für Aupairs aus Drittländern.
  • Nichtraucher/in
  • Du musst ledig und kinderlos sein
  • Du musst bereit sein, Kinder im Alter von zwischen 1 Monat und 13 Jahren zu betreuen
  • Du musst die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben
  • Du musst bereit sein, mit einer fremden Familie zu leben und zu arbeiten.
  • Grundkenntnisse der deutschen oder französischen Sprache sind ein Muss.
  • Du musst offen für Neues sein, motiviert und enthusiastisch.

Aupair- Aufenthaltsdauer in der Schweiz:

Wie lange darfst Du in der Schweiz als Aupair arbeiten?

Der Aupair-Aufenthalt dauert in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht möglich.

Arbeitszeit und Ferien: Wie ist Deine Arbeitszeit geregelt?

Die reguläre Arbeitszeit von Aupairs in der Schweiz beträgt rund 30 Stunden wöchentlich, wobei 2 bis 3 Abende für die Kinderbetreuung nicht überschritten werden sollten. Es stehen dem Aupair pro Woche 2 volle freie Tage sowie an den Arbeitstagen 2 volle freie Stunden zur Erholung zu.

Die Arbeitszeit soll spätestens um 19.00 beendet sein. Eine aus verschiedenen Gründen (wie z.B. Kinderbetreuung oder das Bewirten von Gästen) verlängerte Arbeitszeit bis nach 19.00 Uhr muss entsprechen kompensiert werden.

Der Arbeitgeber hat eine genaue Kontrolle der Überstunden zu führen. Die Überstunden sind am Ende jedes Monats abzurechnen. Das Arbeitverhältnis dauert allgemein 12 Monate. Die Steuerpflicht beginnt in der Schweiz ab dem 18. Altersjahr.

Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen sollte das Aupair nicht arbeiten. Falls dies doch der Fall sein sollte, muss dieser Tag ausgeglichen werden. Auch Feiertage, die in die Ferien fallen, müssen ausgeglichen werden.

Ferien- und freie Tage

Für alle Ferientage hast Du Anspruch auf Essensentschädigung nach AHV- Ansätzen. Es besteht  während diesen Tagen nachmittags und abends keine Arbeitsverpflichtung.

Ab dem 20. Lebensjahr stehen Dir 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu, 5 Wochen sind es bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Dies gilt für einen Aufenthalt von 12 Monaten.
Bei einem Aufenthalt von 6 Monaten ist es die Hälfte.

Die Ferientage sind in wenigstens zwei zusammenhängenden Wochen zu gewähren.
Den Ferienzeitpunkt musst Du immer mit Deiner Gastfamilie absprechen.

Ferien mit der Arbeitgeberfamilie gelten als Arbeitszeit, daher sollten die Ferien ausserhalb des Gastfamilienhaushaltes verbracht werden.
Diese Arbeitszeiten und Regeln sind von Dir und Deiner Gastfamilie einzuhalten.

Aupair- Aufgaben und Verpflichtungen:

Welche Aufgaben kommen auf Dich zu?

Aufgaben:

Der Schwerpunkt Deiner Aufgaben sollte in der Kinderbetreuung liegen und umfasst unter anderem:

  • Das Frühstück für die Kinder bzw. für die Familie vorbereiten
  • Die Kinder in den Kindergarten oder zur Schule bringen Aupair in der Schweiz
  • Abholen von der Schule oder dem Kingergarten.
  • Vorbereitung der Mittagsmahlzeiten.
  • Teilnahme an den Freizeitaktivitäten der Kinder.
  • Spielen mit den Kindern nach der Schule.
  • Spazierengehen mit den Kindern
  • Sich mit den Kindern Kreativ beschäftigen
  • Unterstützung der größeren bei den Hausaufgaben
  • Eine Gute Nachtgeschichte vorlesen
  • Kinderpflege wie Waschen, Anziehen, zu Bett bringen.

Es gehören aber auch leichte Haushaltstätigkeiten dazu:

  • Das Aufräumen des Kinderzimmers.
  • Das Ausräumen der Spülmaschine.
  • Das Aufräumen und Saubermachen des Esstischs etc.

Die meisten Familien haben bereits eine Putzfrau und legen nur Wert auf die Betreuung der Kinder. Sollte dies nicht der Fall sein, informiere uns, damit wir rechzeitig handeln können.

Verpflichtungen:

  • Du musst, die im Vertrag aufgeführte Arbeit gewissenhaft ausführen.
  • Du musst Dich in die Gastfamilie als vollwertiges Mitglied einfügen können.
  • Du musst Deine Gastfamilie und Ihre Privatsphäre respektieren und Ihr Eigentum schützen.
  • Du musst Die von der Gastfamilie bezahlten Sprachkurse besuchen.
  • Du musst nach Beenden Deines Aupair Aufenthalts die Schweiz wieder verlassen, wenn Du Ausländer/in bist.

Rechte des Aupairs:

  • Recht auf Taschengeld
  • Recht auf ein eigenes sauberes Zimmer und freie Kost.Aupair Austuasch und Vermittlung einer Gastfamilie
  • Recht auf Urlaub sowie freie Tage.
  • Recht auf Respekt und Freiheit.
  • Recht auf Kranken- und Unfallversicherung.
  • Deine Arbeitszeit darf nicht überschritten werden.
  • Recht auf Integration. Du darfst nicht ausgegrenzt werden.
  • Recht auf die Erfüllung Deiner religiösen Pflichten.
  • Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Kündigung

Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gegenseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf ein Monatsende hin gekündigt werden.
Die Kündigung darf gemäss Art.336.OR nicht missbräuchlich sein.
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Wir werden Dir bei Problemen mit Deiner Gastfamilie jederzeit helfen und Dich beraten. Sollte es uns nicht gelingen eine Einigung zu erzielen und Du nicht mehr bei Deiner Gastfamilie arbeiten willst, dann musst Du eine begründete schriftliche Kündigung einreichen. Es besteht die Möglichkeit,  Dich in eine andere Familie zu vermitteln. Akzeptierst Du das nicht, dann besteht kein Recht mehr auf einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz zu bleiben. Du musst in diesem Fall das Land verlassen. Diese Regel gilt auch in den anderen Ländern Europas.

Fristlose Kündigung und Ungerechtfertigte Entlassung des Aupairs gemäss (Art. 337 OR)
Das Arbeitsverhältnis kann Aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos aufgelöst werden, jedoch muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründet werden.
Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
Bei ungerechtfertigter Entlassung des Aupairs gemäss Art. 337c OR ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hat das Aupair Anspruch auf den Bruttolohn für die vorbestimmte Vertragsdauer oder für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie allenfalls auf Ersatz für weitere Schäden.
Wir bemühen uns natürlich im Notfall jederzeit um eine Umvermittlung.

Kranken- und Unfallversicherung

Die Hälfte der Kranken- und Unfallversicherungskosten werden von der Familie übernommen und die andere Hälfte zahlst Du selbst. Die Kosten der Betriebsunfallversicherung trägt die Gastfamilie. Sie ist gesetzlich verpflichtet, vor Beginn Deiner Arbeit eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen. Diese umfasst:

  • Ärztliche Behandlung und Medikamente
  • Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung öffentlicher Krankenhäuser.

Taschengeld

Der Mindestlohn für Aupair ist je nach Kanton unterschiedlich festgelegt und entpricht den Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags für Hauspersonal. Dies beträgt 480. - CHF bis 800.- CHF pro Monat.  Deine Gastfamilie hat Dir vom Bruttolohn die AHV/IV/EO (Soziale Baiträge) 5,5%, für ALV (Arbeitslosenvers.) 1,2%, für UVG obligat. Unfallversicherung 1%, und die Hälfte der monatlichen Kosten für eine Krankenkasse abzuziehen, ebenfalls Abzug Kost und Logis und dann den Nettolohn auszuzahlen.

Du erhälst von Deiner Gastfamilie eine schriftliche Lohnabrechnung.

Lohnauszahlung bei Unfall oder Krankheit

Bei Krankheit oder Unfall hast Du Anrecht auf Verpflegung sowie ärztliche Behandlung und Medikamente.
Wenn Du Krank bist oder nach einem Unfall hast Du gemäss Art. 324a OR Anspruch auf Entlohnung für:

  • drei Wochen im ersten Dienstjahr bei der gleichen Gastfamilie.
  • vier Wochen, bei mehr als einem Dienstjahr in der gleichen Gastfamilie.

Bei Unfall und Berufskrankheiten hat die Gastfamilie Anspruch auf das Taggeld während der Dauer der Lohnzahlungspflicht. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Zahlungen an Dich.

Wohnst Du während einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht bei Deiner Gastfamilie , hat Deine Gastfamilie Dir den Naturallohn (Essensentschädigung) gemäss AHV- Ansätzen auszuzahlen.

Ab dem 4. Krankheitstag kann ein Attest des Arztes verlangt werden.

Sprachkurse: Wer zahlt Deine Sprachkurse?

Die Kosten für die Sprachkurse in der Schweiz übernimmt Deine Gastfamilie. Die Anmeldung muss vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Die Fahrkosten zum Sprachkurs trägt ebenfalls die Familie. Dies kann unterschiedlich geregelt werden:

Sie kann Dir eine Monatskarte für den öffentlichen Verkehr kaufen. Sie kann Dir aber auch das Auto zur Verfügung stellen unter der Voraussetzung, dass Du einen internationalen und gültigen Fahrausweis besitzt und Fahrpraxis hast. Du kannst auch mit dem Fahrrad zur Sprachschule fahren, wenn diese nicht weit weg liegt. Oder die Gastfamilie  bring Dich hin und holen Dich wieder ab.

Zeugnis

Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis am Ende Deines Aupair-Aufenthalts. Es enthält Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Deine Leistungen.

Bewerbungsunterlagen:

Diese Unterlagen sind gültig für alle Länder Europas.

  • Aktueller Nachweis der deutschen, englischen oder französischen Sprachkenntnisse für das Land, in dem Du als Aupair arbeiten möchtest mit Angaben über Dauer, Anzahl der Stunden. Für Deutsch ist die Stufe A1 oder A2 Stufe des Goetheinstituts ausreichend. Grundkenntnisse sind erforderlich. (Deine Sprachkenntnisse werden getestet. Sollten sie nicht ausreichen, dann können wir Dich nicht vermitteln).
  • Fülle den Aupair- Vermittlungsantrag wahrheitsgemäß aus, unterschreibe die Erklärung ordnungsgemäss und reiche sie per Post mit den restlichen Unterlagen ein.
  • Polizeiliches FührungszeugnisAupair Arbeitszeit und Ferien
  • Zwei Privatfotos mit Kindern, die Du betreust hast oder mit Kindern in Deiner Familie.
  • Bei Erfahrung in der Kinderbetreuung einen Nachweis über mindestens zwei Monate oder bei einer Ausbildung als Kinderbetreuerin oder Kindergärtnerin ein Arbeitszeugnis. Oder
  • Zwei Referenzen über Kinderbetreuung, das heisst zwei schriftliche Referenzen von Familien mit denen Du nicht verwandt bist und deren Kinder Du regelmässig gehütet hast.
  • Motivationsbrief an uns bzw. an die Gastfamilie in der Sprache jenes Landes, in dem Du Aupair werden willst.
  • Gesundheitsnachweis zum Download verfügbar.

Wichtig: Alle diese Dokumente werden sorfältig überprüft bevor Deine Vermittlung zustande kommt.

Vermittlungskosten:


Aufenthaltsdauer

1 Jahr

6 Monate

Einschreibegebühren

40 CHF

40 CHF

Vermittlungsgebühren (Nicht für Aupairs)

Total

40 CHF

40 CHF

 

Die Einschreibegebühren werden bei der Einschreibung fällig und werden nichtt zurückerstattet. Es bestehen keine Vermittlungskosten für Aupair- Kandidaten. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Haftung:
Aupairs haften für keine Sachschäden, es sei denn, sie verursachen diese absichtlich oder grobfahrlässig.

Mehr zum Arbeitsverhältnis und Aupair Regelung in der Schweiz findest Du hier: Aupair-Merkblätter und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration.