|
So bewerben Sie sich um eine Aupair-Vermittlung bei uns
Unser Service Unsere Agentur vermittelt Aupair Mädchen und- Jungen in die französische sowie deutsche Schweiz, in Europa und in andere Länder. Ein schweizer Aupair kann nach 2 bis 3 schnuppertagen bei einer Gastfamilie in der Schweiz platziert werden. Die Online Registrierung bei uns ist kostenlos und unverbindlich. Um für Sie ein Aupair zu finden, benötigen wir von Ihnen den Aupair-Vermittlungsantrag. Erst nach Eingang Ihrer vollständigen ausgefüllten Antragsunterlagen per Post oder Fax sowie der Einschreibekosten (100.- CHF), setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung für ein persönliches Gespräch, um Ihre Wünsche und Anforderungen kennenzulernen. Jeder Familie schlagen wir in der Regel zwei bis drei Aupairs vor, die Ihren Wünschen entsprechen könnten und beraten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Aupairs. Sie können nach der Online Registrierung auch eine zu Ihrer Familie passende Aupair hier „Aupair finden“ suchen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche und unterstützen sie bei den Formalitäten mit Ausländerämtern, Botschaften, Arbeitsämtern und betreuen das Aupair während des Aufenthaltes. Wenn Sie sich für ein Aupair entschieden haben, erstellen wir den Vermittlungsvertrag und überprüfen die Einhaltung der Vertragsbedingungen. Bitte planen Sie mindestens zwei bis drei Monate für die Einreise eines ausländischen Aupairs ein. Der Entscheidungsprozess kann sechs bis acht Wochen dauern. Es ist daher besser, wenn Sie sich frühzeitig bei uns bewerben. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise für den Erhalt der Arbeitsbewilligungen für Ihr Aupair, Sie benötigen dafür: 1. Aupair- Vertrag 2. Vermittlungsvertrag (zwischen Gastfamilie und Agentur) 3. Eine Erklärung zur Einstellung von aupair-Angestellten (Kantonale Behörde) 4. Einreisegesuch (Kantonale Behörde) 5. Zusatzblatt für Gastfamilien bzw. Stundenplan (Nach Kanton verschieden) 6. Anmeldebescheinigung für den Sprachkurs des zukünftigen Aupairs 7. Beweise über die finanzielle Sicherheit (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen). Die Dokumente 3, 4 und 5 beziehen Sie je nach Wohnort beim Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Anmeldung für den Sprachkurs muss vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung durch die Gastfamilie an einer Sprachschule in Ihrem Wohnort gemacht werden oder sichergestellt sein. Wir bleiben mit Ihnen während des ganzen Aupair-Aufenthaltes im persönlichen Kontakt und beraten Sie bei allen Fragen, die die Aupair -Vermittlung betrifft. Was auf Sie zukommt als Gastfamilie in der Schweiz Beschäftigungsdauer: Kost/Logis und Unterbringung: Arbeitszeit des Aupairs: Die Arbeitszeit soll spätestens um 19:30 beendet sein. Eine verlängerte Arbeitszeit nach 19.30 Uhr, z.B. Babysitting oder Empfang von Gästen muss entsprechen kompensiert werden. Ein Elternteil (die Hausfrau/der Hausmann) muss während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit der/des Aupair-Angestellten im Haushalt anwesend sein. Die tägliche Arbeitszeit von AUpair-Angestellten darf 6 Stunden nicht überschreiten. Das Aupair erhält uneingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung seiner Religion. Freizeit und Urlaub:
Aufgaben des Aupairs: Es ist nicht die Aufgabe des Aupairs, schwere Arbeit zu erledigen. Die Haupttätigkeit des Aupairs soll in der Betreuung der Kinder liegen. Darunter fallen z.B.:
Dem Aupair können auch leichte Tätigkeiten zugemutet werden, wie z.B.
Aber ein Aupair ist keine Hausangestellte, deren Haupttätigkeit Putzen oder Kochen ist. Haftung: Lohn und Mindestlohn für Aupair-Angestellte: Der Lohn für Aupairs besteht aus Bar- und Naturallohn. Der Naturallohn umfasst Verpflegung und Unterkunft. Je nach Kanton werden unterschiedlich Mindestlöhne für Aupair- Angestellte abgerechnet und bezahlt. Daher bitten wir Sie die lohnrelevanten sowie die versicherungsrechtlichen Bedingungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des jeweiligen Kantons (Merkblätter und Formular Erklärung zur Einstellung von Aupair-Angestellten) zu beachten. An freien Tagen und in den Ferien muss die Essensentschädigungspauschale pro Monat in Höhe von 172.- 00 CHF ausbezahlt werden. Der Lohn ist mit einer schriftlichen Lohnabrechnung Ende jedes Monats auszuzahlen
Für Beispielslohnabrechung mit den gültigen Abzügen für Aupairs sowie versicherungsrelevanten Fragen, bitte folgende Person kontaktieren: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Mobile: + 41 79 348 10 64 Herr Angst kann Ihnen unentgeltlich dabei Hilfe leisten. Steuerabzüge: Die AHV/IV/EO/ALV/BVG-Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen. Die Kosten für die Quellensteuer werden vollumfänglich vom Aupair übernommen. Die Hälfte der Prämien für die Krankenversicherung sowie die ganze Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung sind je zur Hälfte von der Gastfamilie und dem Aupair zu tragen und monatlich abzurechnen. Die Steuerpflicht beginnt ab dem 18. Lebensjahr. Der Naturallohn für die Unterkunft von CHF 21,50 pro Tag ist auszuzahlen, wenn das Aupair seine Ferien am Ende des Aufenthaltes nimmt.
Sprachkurs: Versicherung: Kündigung: Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf ein Monatsende hin gekündigt werden. Fristlose Kündigung und ungerechtfertigte Entlassung des Aupairs gemäss Art. 337 OR Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos aufgelöst werden; die fristlose Vertragsauflösung muss schriftlich begründet werden. Bei vorzeitig gekündigten oder aufgelösten Aupair-Anstellungen werden keine Vermittlungsgebühren verrechnet oder zurückerstattet. Das heisst, wenn die Aupair-Anstellung vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird, sind keine Vermittlungsgebühren fällig. Wenn die Kündigung aber erst nach der Probezeit stattfindet, sind die Vermittlungsgebühren zu bezahlen. Falls die Gastfamilie nach Unterzeichnung, aber noch vor der Einreise des Aupairs vom Vertrag zurück tritt, ist nur eine Einschreibegebühr von CHF 300.- zu entrichten. Sollte das Aupair nicht kommen oder die Gastfamilie vorzeitig verlassen, wird sich International Aupair Fischer bemühen, schnellstmöglich ein neues Aupair zu finden. Eine Vermittlungsgebühr wird dabei nicht fällig. Die Gastfamilie sollte in dieser Situation geduldig sein, da das problem nicht bei International Aupair liegt. Vermittlungsgebühren:
Die Einschreibegebühren werden direkt bei der Registrierung bei unserer Agentur fällig und werden nicht zurückerstattet. Die Vermittlungsgebühren werden erst fällig, wenn Sie ein Aupair bei uns gefunden haben. Die Vermittlungsgebühren werden bei der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Mehr Informationen über die Aupair- Anstellungsbedingungen finden sie bei der Einwohnerkontrolle ihres Kantons und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration. |
















