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Infos für Gastfamilien
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So bewerben Sie sich um eine Aupair-Vermittlung bei uns

  • Sie sind eine Familie und suchen eine zuverlässige Ersatzschwester oder einen zuverlässigen Ersatzbruder für Ihre Kinder.
  • Sie können sich in Stresssituation beherrschen und sind offen für andere Kulturen und Lebensweisen.Aupair Info
  • Sie sind finanziell abgesichert für die Aufnahme eines Aupairs.
  • Sie sind eine Familie oder eine Einzelperson mit Kindern.

Unser Service

Unsere Agentur vermittelt Aupair Mädchen und- Jungen in die französische sowie deutsche Schweiz, in Europa und in andere Länder. Ein schweizer Aupair kann nach 2 bis 3 schnuppertagen bei einer Gastfamilie in der Schweiz platziert werden.

Die Online Registrierung bei uns ist kostenlos und unverbindlich. Um für Sie ein Aupair zu finden, benötigen wir von Ihnen den Aupair-Vermittlungsantrag. Erst nach Eingang Ihrer vollständigen ausgefüllten Antragsunterlagen per Post oder Fax sowie der Einschreibekosten (100.- CHF), setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung für ein persönliches Gespräch, um Ihre Wünsche und Anforderungen kennenzulernen.

Jeder Familie schlagen wir in der Regel zwei bis drei Aupairs vor, die Ihren Wünschen entsprechen könnten und beraten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Aupairs. Sie können nach der Online Registrierung auch eine zu Ihrer Familie passende Aupair hier „Aupair finden suchen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche  und unterstützen sie bei den Formalitäten mit Ausländerämtern, Botschaften, Arbeitsämtern und betreuen das Aupair während des Aufenthaltes.
Nur registrierte Aupairs sind berechtigt Ihre Daten abzurufen.

Wenn Sie sich für ein Aupair entschieden haben, erstellen wir den Vermittlungsvertrag und überprüfen die Einhaltung der Vertragsbedingungen. Bitte planen Sie mindestens zwei bis drei Monate für die Einreise eines ausländischen Aupairs ein. Der Entscheidungsprozess kann sechs bis acht Wochen dauern. Es ist daher besser, wenn Sie sich frühzeitig bei uns bewerben.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise für den Erhalt der Arbeitsbewilligungen für Ihr Aupair, Sie benötigen dafür:

1. Aupair- Vertrag

2. Vermittlungsvertrag (zwischen Gastfamilie und Agentur)

3. Eine Erklärung zur Einstellung von aupair-Angestellten (Kantonale Behörde)

4. Einreisegesuch (Kantonale Behörde)

5. Zusatzblatt für Gastfamilien bzw. Stundenplan (Nach Kanton verschieden)

6. Anmeldebescheinigung für den Sprachkurs des zukünftigen Aupairs

7. Beweise über die finanzielle Sicherheit (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen).

Die Dokumente 3, 4 und 5 beziehen Sie je nach Wohnort beim Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Anmeldung für den Sprachkurs muss vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung durch die Gastfamilie an einer Sprachschule in Ihrem Wohnort gemacht werden oder sichergestellt sein.

Wir bleiben mit Ihnen während des ganzen Aupair-Aufenthaltes im persönlichen Kontakt und beraten Sie bei allen Fragen, die die Aupair -Vermittlung betrifft.

Was auf Sie zukommt als Gastfamilie in der Schweiz
Die Gastfamilie verpflichtet sich, als Gegenleistung für die Mithilfe des Aupairs in Ihrem Haushalt und in einem Aupair Beschäftigungsverhältnis folgende Bedingungen zu respektieren:

Beschäftigungsdauer:
Dauer des Aufenthaltes: Mindestens 6 Monate, maximal 12 Monate.
Aupair aus Europa: 17 bis 30 Jahre alt
Aupair aus drittländer: 18 bis 25 Jahre alt.

Kost/Logis und Unterbringung:
Die Gastfamilie stellt dem Aupair ein eigenes abschließbares Zimmer, welches gut beleuchtet und im Winter heizbar und wohnlich eingerichtet ist mit ausreichender Wasch- und Dusch oder Badegelegenheit. Die Verpflegung für das Aupair muss gesund und den persönlichen Bedürfnissen des Aupairs entsprechend sein.

Arbeitszeit des Aupairs:
Maximal 30 Stunden pro Woche darf das Aupair arbeiten. Es hat Anspruch auf mindestens 2  freie Tage pro Woche.

Die Arbeitszeit soll spätestens um 19:30 beendet sein. Eine verlängerte Arbeitszeit nach 19.30 Uhr, z.B. Babysitting oder Empfang von Gästen muss entsprechen kompensiert werden. Ein Elternteil (die Hausfrau/der Hausmann) muss während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit der/des Aupair-Angestellten im Haushalt anwesend sein. Die tägliche Arbeitszeit von AUpair-Angestellten darf 6 Stunden nicht überschreiten. Das Aupair erhält uneingeschränkte Möglichkeit zur Ausübung seiner Religion.

Freizeit und Urlaub:

  • Dem Aupair steht pro Jahr 4 Wochen bezahlter Urlaub (bis zum vollendeten 20.Altersjahr 5 Wochen) zu.
  • Das Aupair hat während des Urlaubs Anspruch auf Bahrlohn und eine Entschädigung für den ausfallenden Naturallohn (Unterkunft und Verpflegung) nach Ansätzen der AHV/AVS.
  • Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des Dienstjahres zu gewähren, wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.
  • Die Gastfamilie bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, nimmt dabei aber Rücksicht auf die Wünsche des Aupairs.
  • Die Zeit, während der sich die Gastfamilie mit dem Aupair auf Reisen oder in den Ferien befindet, gilt für das Aupair nicht als Ferienzeit . Dieses sollte die Möglichkeit haben, seine Ferien ganz frei ohne die Gastfamilie genießen zu können.
  • Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden.
  • Leistet das Aupair während der Ferien entgeltliche Arbeit für einen Dritten, so kann dem Aupair der Ferienlohn verweigert oder der bereits bezahlten Ferienlohn zurück gefordert werden.

Aufgaben des Aupairs:

Es ist nicht die Aufgabe des Aupairs, schwere Arbeit zu erledigen. Die Haupttätigkeit des Aupairs soll in der Betreuung der Kinder liegen.

Darunter fallen z.B.:

  • Das Frühstück für die Kinder bzw. die Familie vorbereiten
  • Die Kinder in den Kindergarten oder zur Schule bringen
  • Abholung von der Schule.
  • Vorbereitung der Mittagsmahlzeiten.
  • Teilnahme an den Freizeitaktivitäten der Kinder.lafamili
  • Spielen mit den Kindern nach der Schule.
  • Spazierengehen mit den Kindern.
  • Sich mit den kindern kreativ beschäftigen.
  • Kinderpflege wie Waschen, Anziehen, zu Bett bringen.

Dem Aupair können auch leichte Tätigkeiten zugemutet werden, wie z.B.

  • Das Aufräumen des Kinderzimmers.
  • Das Ausräumen der Spülmaschine.
  • Das Aufräumen und Saubermachen des Esstischs etc.

Aber ein Aupair ist keine Hausangestellte, deren Haupttätigkeit Putzen oder Kochen ist.

Haftung:
Das Aupair ist für jeden der Gastfamilie absichtlich oder fahrlässig zugefügten Schaden verantwortlich.
Die Aupair- Agentur haftet nicht für die Einhaltung von Zusagen des Aupairs gegenüber der Gastfamilie.
Unsere Agentur übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Korrektheit, die Vollständigkeit der von beiden Parteien zur Verfügung gestellten Informationen.

Lohn und Mindestlohn für Aupair-Angestellte:

Der Lohn für Aupairs besteht aus Bar- und Naturallohn. Der Naturallohn umfasst Verpflegung und Unterkunft. Je nach Kanton werden unterschiedlich Mindestlöhne für Aupair- Angestellte abgerechnet und bezahlt. Daher bitten wir Sie die lohnrelevanten sowie die versicherungsrechtlichen Bedingungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des jeweiligen Kantons (Merkblätter und Formular Erklärung zur Einstellung von Aupair-Angestellten) zu beachten.

An freien Tagen und in den Ferien muss die Essensentschädigungspauschale pro Monat in Höhe von 172.- 00 CHF ausbezahlt werden.

Der Lohn ist mit einer schriftlichen Lohnabrechnung Ende jedes Monats auszuzahlen

Für Beispielslohnabrechung mit den gültigen Abzügen für Aupairs sowie versicherungsrelevanten Fragen, bitte folgende Person kontaktieren: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Mobile: + 41 79 348 10 64

Herr Angst kann Ihnen unentgeltlich dabei Hilfe leisten.

Steuerabzüge:
Die Gastfamilie ist verpflichtet, das Aupair bei Arbeitsbeginn bei der Gemeinde-Ausgleichskasse anzumelden. Auskünfte über: AHV/IV/EO/ALV/BVG-Beiträge finden Sie bei den Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Die AHV/IV/EO/ALV/BVG-Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen. Die Kosten für die Quellensteuer werden vollumfänglich vom Aupair übernommen. Die Hälfte der Prämien für die Krankenversicherung sowie die ganze Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung sind je zur Hälfte von der Gastfamilie und dem Aupair zu tragen und monatlich abzurechnen. Die Steuerpflicht beginnt ab dem 18. Lebensjahr.

Der Naturallohn für die Unterkunft von CHF 21,50 pro Tag ist auszuzahlen, wenn das Aupair seine Ferien am Ende des Aufenthaltes nimmt.

Sprachkurs:
Die Sprachkurskosten für mindestens 120 Unterrichtsstunden pro Jahr sowie die Fahrkosten zum Unterricht bezahlt die Gastfamilie. Innerhalb 4 Wochen nach der Einreise des Aupairs ist der Schulbesuch aufzunehmen und die Schulanmeldebescheinigung der Behörde unaufgefordert nachzureichen.
Die Gastfamilie verpflichtet sich, den Schulbesuch zu überwachen und dem Aupair bei Problemen jederzeit behilflich zu sein.

Versicherung:
Nach Einreise des Aupairs muss die Gastfamilie für ihn/sie eine Privatversicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft, Geburt sowie Unfall abschließen.
Bei Erkrankung des Aupairs gewährleistet die Gastfamilie weiterhin Unterkunft und Verpflegung und die entsprechende Betreuung und Pflege und die Fortzahlung des Lohnes innerhalb von 12 Monaten, und zwar im 1. Dienstjahr für die Dauer von 3 Wochen, im 2. Dienstjahr für die Dauer von 8 Wochen.
Befindet sich das Aupair nicht in der Gastfamilie, hat es Anrecht auf Auszahlung des Naturallohns (Frühstück CHF 3.50, Mittagessen CHF 10.- und Nachtessen CHF 8.-) pro Tag.
Die Lohnfortzahlung bei Unfall und Krankheit kann ausgesetzt werden, wenn das Aupair einen Unfall oder eine Krankheit absichtlich herbeigeführt hat oder wenn grobes Selbstverschulden des Aupairs vorliegt.
Eine Krankentagegeldversicherung zu Gunsten des Aupairs ist über die Krankenversicherung abzuschließen. Bei Krankheit hat die Gastfamilie Anspruch auf das Tagegeld. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Zahlungen an das Aupair.
Für unversicherte Risiken haftet die Gastfamilie.

Kündigung:
Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gegenseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf ein Monatsende hin gekündigt werden.
Die Kündigung darf gemäß Art.336.OR. nicht missbräuchlich sein

Fristlose Kündigung und ungerechtfertigte Entlassung des Aupairs gemäss Art. 337 OR

Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos aufgelöst werden; die fristlose Vertragsauflösung muss schriftlich begründet werden.
Ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hat das Aupair Anspruch auf den Bruttolohn für die vorbestimmte Vertragsdauer oder für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie allenfalls auf Ersatz für jeden weiteren Schaden, die aus der ungerechtfertigten Entlassung entsteht.

Bei vorzeitig gekündigten oder aufgelösten Aupair-Anstellungen werden keine Vermittlungsgebühren verrechnet oder zurückerstattet. Das heisst, wenn die Aupair-Anstellung vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird, sind keine Vermittlungsgebühren fällig. Wenn die Kündigung aber erst nach der Probezeit stattfindet, sind die Vermittlungsgebühren zu bezahlen.

Falls die Gastfamilie nach Unterzeichnung, aber noch vor der Einreise des Aupairs vom Vertrag zurück tritt, ist nur eine Einschreibegebühr von CHF 300.- zu entrichten. Sollte das Aupair nicht kommen oder die Gastfamilie vorzeitig verlassen, wird sich International Aupair Fischer bemühen, schnellstmöglich ein neues Aupair zu finden. Eine Vermittlungsgebühr wird dabei nicht fällig. Die Gastfamilie sollte in dieser Situation geduldig sein, da das problem nicht bei International Aupair liegt.

Vermittlungsgebühren:

Aufenthaltsdauer

1 Jahr

6 Monate

Einschreibgebühren

100 CHF

100 CHF

Vermittlungsgebühren:
Dossierbearbeitung, Vertragsabschluss und Vermittlungskosten

235 CHF

235 CHF

Weitere Dienstleistungen:
Schulung, Interview, Sprachtest, Material sowie Telefon- und Fax- Kosten.

100 CHF

100 CHF

Total

435 CHF

435 CHF


Die Einschreibegebühren werden direkt bei der Registrierung bei unserer Agentur fällig und werden nicht zurückerstattet. Die Vermittlungsgebühren werden erst fällig, wenn Sie ein Aupair bei uns gefunden haben.

Die Vermittlungsgebühren werden bei der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Mehr Informationen über die Aupair- Anstellungsbedingungen finden sie bei der Einwohnerkontrolle ihres Kantons und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration.

Eine verlängerte Arbeitszeit nach 19.30 Uhr, z.B. Babysitting oder Empfang von Gästen muss entsprechen werden.