|
1. Vermittlungsgebühren der Aupair- Vermittlungsagentur. Wir treten als "Vermittlungsagentur" auf, vermitteln wünschbare Aupair- Angestellte und dafür ist eine Vermittlungsgebühr zu leisten. Wenn die Aupair-Anstellung vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird, sind keine Vermittlungsgebühren fällig. Wenn die Kündigung aber erst nach der Probezeit stattfindet, sind die Vermitllungsgebühren zu bezahlen.
Die Einschreibegebühren werden bei der Einschreibung fällig und nicht zurückerstattet. Die Vermittlungsgebühren werden bei der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. 2. Verlängerung der Aufenthaltshalts des Aupairs.
Zahlung per Überweisung: Empfänger/Ort: International Aupair Fischer, Rosenweg 28, 3303 Jegenstorf Kontonnumer: 85-408375-9 IBAN: CH07 0900 0000 8540 8375 9 Empfängerbank: Die schweizerische Post, PostFinance, Nordring 8, 3030 Bern
|














