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Vermittlungsgebühren
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1. Vermittlungsgebühren der Aupair- Vermittlungsagentur.

Wir treten als "Vermittlungsagentur" auf, vermitteln wünschbare Aupair- Angestellte und dafür ist eine Vermittlungsgebühr zu leisten. Wenn die Aupair-Anstellung vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird, sind keine Vermittlungsgebühren fällig. Wenn die Kündigung aber erst nach der Probezeit stattfindet, sind die Vermitllungsgebühren zu bezahlen.


Aufenthaltsdauer

1 Jahr

6 Monate

Einschreibegebühren

100 CHF

100 CHF

Vermittlungsgebühren:
Dossierbearbeitung, Vertragsabschluss und Vermittlung.

235 CHF

235 CHF

Weitere Dienstleistungen:
Schulung, Interview, Sprachtest, Material sowie Telefon- und Fax- Kosten.

100 CHF

100 CHF

Total

435 CHF

435 CHF

 

Die Einschreibegebühren werden bei der Einschreibung fällig und nicht zurückerstattet.
Diese Vermittlungsgebühren werden erst fällig, wenn Sie ein Aupair bei uns gefunden haben und einen Vertrag mit uns bzw. mit dem Aupair abgeschlossen haben.

Die Vermittlungsgebühren werden bei der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

2. Verlängerung der Aufenthaltshalts des Aupairs.
3.Sprachkurskosten und Fahrkosten zur Sprachschule (z.B. Fahrkarte/Monatskarte des öffentlichen Verkehrs).
4. Gesetzlich vorgeschriebene Aupair-Versicherung.
5. Kosten für ärztliches Zeugnis, sofern ein solches von der Behörde verlangt wird.
6. Monatliches Taschengeld für das Aupair.
7. Anmeldekosten des Aupairs bei der Einwohnerkontrolle.

Zahlung per Überweisung:

Empfänger/Ort: International Aupair Fischer, Rosenweg 28, 3303 Jegenstorf

Kontonnumer: 85-408375-9

IBAN: CH07 0900 0000 8540 8375 9

Empfängerbank: Die schweizerische Post, PostFinance, Nordring 8,  3030 Bern