Wie läuft das Vermittlungsverfahren bei uns?1 - Was soll ich zunächst tun? Sie müssen zuerst folgende Voraussetzungen erfüllen:
2 - Welche Kosten kommen auf Sie zu?
3 - Wie früh muss ich mich um ein Aupair bewerben? Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die Schweizer Behörden nimmt ungefähr 6 bis 8 Wochen. Deswegen empfehlen wir, mit der Suche nach einem Aupair mindestens 2 bis 3 Monate vor dem gewünschten Antrittstermin zu starten. 4 - Wie geht es dann weiter? Sie sollten sich als Gastfamilie online registrieren. Diese Online Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen nach Ihrer registrierung die Bewerbungsunterlagen von uns per E-Mail zugeschickt. 5 - Kostet die Zustellung der Bewerbungsunterlagen gleich etwas? Nein, Sie bekommen die gewünschten Bewerbungsunterlagen kostenlos. 6 - Gibt es eine Anmeldegebühr? Ja, die Anmeldegebühr in Höhe von CHF 100.- wird bei der Abgabe der von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsformular fällig und wird nicht zurückerstattet. 7 - Wie geht es weiter nach Abgabe meiner Bewerbungsunterlagen sowie Überweisung der Anmeldegebühr? Wir kontaktieren Sie für ein persönliches Gespräch, in dem Sie uns Ihre Vorstellungen, Erwartungen angeben. Nach unserem Gespräch unterbreiten wir Ihnen mehrere profile von Aupairs, die zu Ihrer Familie passen könnten. Diese Bewerbungsunterlagen der Mädchen bestehen aus: einem Antragsformular, mehrere Bilder vom Aupair, Motivationschreiben und Referenzen, nur für Kandidatinnen, die schon mal als Aupair gearbeitet haben. Danach können Sie in aller Ruhe entscheiden, welches Aupair Sie in Ihre Familie einladen möchten. Sollten unter den vorgeschlagenen Kandidatinnen kein passendes Aupair finden, teilen Sie uns dies kurz mit. Wir senden Ihnen dann neue Profile bzw. Bewerbungsunterlagen zu. 8 - Sie haben das passende Aupair gefunden. Sie teilen uns den Namen Ihres ausgewählten Aupairs mit. Wir kontaktieren nochmal umgehend das Mädchen, um anzufragen, ob Sie auch gerne in Ihre Familie kommen möchte. Anschliessend werden Sie so schnell wie möglich über die Entscheidung des Aupairs informiert, in dem wir Ihnen ihr Kontaktdaten weitergeben. 9 - Wann schliessen Sie den Aupair-Vertrag ab? Sie haben mit Ihrem zukünftigen Aupair ausgetauscht und Sie sind entschlossen, sie einzuladen. Das Aupair ist ebenfalls einverstanden bei Ihnen zu arbeiten, wird der Aupair-Vertrag unterschrieben. 10 - Wieviel Verträge werden abgeschlossen? Es gibt 3 Verträge:
11 - Wer leitet die Vertragsabwicklung in die Wege? Abhängig vom Kanton können wir als Agentur oder Sie als Gastfamilie dem Amt für Arbeit die Gesuchsunterlagen übermitteln. Für nähere Informationen, wenden Sie sich bitte an uns. 12 - Was kostet die Aupair-Visabewilligung? Die preise sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bitte in Ihrem Wohnkanton nachfragen. 13 - Wann und wie erhält Ihr Aupair ein Visum? Sobald wir die kantonale Bewilligung haben, senden wir Ihrem Aupair eine Kopie des Vertrages (Unser Vertrag zwischen Ihnen und dem Aupair) zu, um das Visum bei der jeweiligen Botschaft / Konsulat zu beantragen. Bei Bedarf setzen wir uns mit den zuständigen Behörde in Verbindung, so dass ein reibungsloses Visumsverfahren stattfinden kann. Ihr Aupair kann erst einreisen, wenn die endgültige Bewilligung vom BFM beim Amt für Migration eingetroffen ist. Das Visum wird dann im Auftrag vom Kanton bei der jeweiligen Botschaft / Konsulat im Ausland (Aupair's Heimat) ausgestellt. Sie als Gastfamilie werden vom Ihrem Kanton über die Visabewilligungen schriftlich informiert. 14 - Wann ist die Vermittlungsgebühr fällig? Nach dem Visumserhalt wird bei 6 oder 12 Monatigen Aupair-Aufenthalt eine Vermittlungsgebühr in Höhe von CHF 335.- erhoben. 15 - Was ist, wenn Sie vor dem Eintreffen Ihres Aupairs den Vetrag kündigen? Wenn Sie vor dem Eintreffen Ihres Aupairs den Vertrag kündigen, sind eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300.- CHF fällig. Das heisst, falls die Gastfamilie nach Unterzeichnung, aber noch vor der Einreise des Aupairs vom Vertrag zurück tritt. 16 - Was ist, wenn das Aupair die Stelle nicht antritt? Sollte das Aupair aus Gründen, welche die Gastfamilie nicht verschuldet, nicht kommen oder die Gastfamilie vorzeitig verlassen, werden wir uns bemühen, schnellstmöglich ein neues Aupair zu finden. Eine neue Vermittlungsgebühr wird dabei nicht fällig und nicht zurückerstattet, wenn diese bereits bezahlt wurde. Die Gastfamilie sollte in dieser Situation geduldig sein, da das Problem nicht bei uns liegt. 17 - Was ist, wenn probleme mit dem Aupair auftauchen? Sollten probleme mit dem Aupair auftauchen, informieren Sie uns umgehend. Wir finden sicher eine Lösung für beide Seiten. Können die Probleme nicht gelöst werden und Sie möchten sich vom Aupair trennen (Nach oder vor Ablauf der Probezeit), so ist eine Kündigungsfrist von 7 Tagen ist einzuhalten. Im gegenseitigem Einvernehmen sollte eine schriftliche Kündigung bei uns eingereicht werden. Wir können in diesem Fall das Mädchen in eine neue Gastfamilie vermitteln und der Gastfamilie eine Neuvermittlung gewähren. Eine neue Vermittlungsgebühr wird dabei nicht fällig und nicht zurückerstattet, wenn diese bereits bezahlt wurde. 18 - Können Sie sich früher als vorgesehen vom Aupair trennen? Wenn die Aupair-Anstellung vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird, sind keine Vermittlungsgebühren, sondern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300.- CHF fällig. Wenn die Kündigung aber erst nach der Probezeit stattfindet, sind die volle Vermittlungsgebühren CHF 335.- zu bezahlen. Falls die Gastfamilie nach Unterzeichnung, aber noch vor der Einreise des Aupairs vom Vertrag zurück tritt, ist nur eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- zu entrichten. 19 - Kann mein Aupair ihr Visum um ein weiteres Jahr verlängern? Die Beschäftigungsdauer für Au-pair aus Drittstaaten beträgt max. 12 Monate. Au-pair-Angestellten aus EU/EFTA-Staaten kann der Aufenthalt auf 24 Monate verlängert werden. 20 - Welche Aufgaben sind gesetzlich für Aupairs zu leisten? Die Aufgaben eines Au-pairs liegen hauptsächlich in der Kinderbetreuung.
|














