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Versicherung
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Welche Versicherungen sind Pflicht?
Aupair im Inland: Die Gastfamilie ist gesetzlich verpflichtet, das Aupair gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie gegen Krankheit zu versichern.
Aupair im Ausland: Für einen Aufenthalt im Ausland ist das Aupair verpflichtet, in der Schweiz eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Ergänzend dazu empfehlen wir den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Beruf- und Nichtberufsunfallsversicherung
Wichtig: Sämtliche Versicherungen wie Krankenkasse, Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung müssen in der Schweiz abgeschlossen sein.


Auskünfte über Krankenversicherung finden Sie hier: Bundesamt für Gesundheit BAG
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/index.html?lang=de


Unfallversicherung
http://www.bag.admin.ch/themen/versicherung/00321/index.html?lang=de


Obligatorische Krankenversicherung Individuell Prämienverbilligung.
www.ahv-iv.info


Obligatorische Krankenversicherung UVG von der Informationsstelle AHV/IV
www.ahv-iv.info

 

Unfallversicherung