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Welche Versicherungen sind Pflicht? Aupair im Inland: Die Gastfamilie ist gesetzlich verpflichtet, das Aupair gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie gegen Krankheit zu versichern. Aupair im Ausland: Für einen Aufenthalt im Ausland ist das Aupair verpflichtet, in der Schweiz eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Ergänzend dazu empfehlen wir den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Beruf- und Nichtberufsunfallsversicherung Wichtig: Sämtliche Versicherungen wie Krankenkasse, Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung müssen in der Schweiz abgeschlossen sein.
Auskünfte über Krankenversicherung finden Sie hier: Bundesamt für Gesundheit BAG http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/index.html?lang=de
Unfallversicherung http://www.bag.admin.ch/themen/versicherung/00321/index.html?lang=de
Obligatorische Krankenversicherung Individuell Prämienverbilligung. www.ahv-iv.info
Obligatorische Krankenversicherung UVG von der Informationsstelle AHV/IV www.ahv-iv.info
Unfallversicherung
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